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Coinbase ist bereit, die Legitimität seiner Staking-Dienste vor Gericht zu verteidigen.

by Thomas

Während alle Augen auf die Securities and Exchange Commission (SEC) und ihre Feindseligkeit gegenüber Staking-Diensten gerichtet sind, bleibt Coinbase dabei, dass diese keine Wertpapiere sind. Falls nötig, ist die Plattform bereit, ihre Überzeugungen vor Gericht zu verteidigen.

Coinbase bleibt dabei, dass seine Staking-Dienste keine Wertpapiere sind

Während es sich vor einigen Tagen nur um Gerüchte handelte, die von Brian Armstrong, dem Geschäftsführer von Coinbase, weitergegeben wurden, bestätigte die Securities and Exchange Commission (SEC) schnell ihre Aufmerksamkeit gegenüber dem Staking von Kryptowährungen. Die Plattform Kraken wurde mit einer Strafe von 30 Millionen US-Dollar belegt, da sie angeblich nicht registrierte Wertpapiere vertrieben hatte.

Ein solcher Präzedenzfall ist für das Ökosystem zumindest in den USA besorgniserregend, da die Argumente, die die SEC für die Einstufung von Staking-Diensten verwendet, umstritten sind. In diesem unsicheren Klima kündigte Brian Armstrong an, dass Coinbase „gerne bereit sein wird, dies vor Gericht zu verteidigen, wenn nötig“:

Zwar hat Coinbase unseres Wissens nach bislang noch keine Auseinandersetzungen mit der SEC in dieser Angelegenheit gehabt, aber die Tatsache, dass die Plattform Staking-Dienste anbietet, schließt diese Möglichkeit nicht aus.

Der Unterschied zwischen Staking und Renditeprodukten

Selbst innerhalb des Ökosystems ist es üblich, jedes Geschäft, das Zinsen abwirft, mit dem Etikett „Staking“ zu versehen. Dieser Sprachmissbrauch ist jedoch ein Fehler. Der Begriff sollte nur für das Abstecken von Token in einer konsensfähigen Blockchain verwendet werden, die nach dem Proof-of-Stake-Modell (PoS) funktioniert, um die Transaktionen zu sichern.

Dieser Unterschied mag subtil erscheinen, ist aber wichtig, denn während es möglich ist, ETH oder ATOM zu staken, ist dies bei BTC oder USDC nicht der Fall. Jeder Hinweis auf das Gegenteil ist dann ungenau.

Diese Verwirrung wird auch von den Regulierungsbehörden hervorgehoben, und obwohl es legitim ist, Transparenz zu fordern, damit der Verbraucher weiß, was mit seinen Vermögenswerten geschieht, kann das Verbot dieser Dienstleistungen für Plattformen dem Verbraucher selbst schaden.

Und das aus gutem Grund: Obwohl in einer idealen Welt das Staking zur Dezentralisierung und Selbstkonservierung direkt on-chain erfolgen sollte, darf man nicht vergessen, dass diese Lösungen auch eine erzieherische Funktion haben und eine praktikable Alternative für kleine Budgets darstellen. Es wäre zum Beispiel unverschämt, 100 ETH-Dollar direkt in die Blockchain zu delegieren, da die Erträge mehrere Jahre betragen müssten, um die Transaktionskosten zu erstatten.

Coinbase bekräftigte daher noch ausführlicher, dass seine Staking-Dienste die Kriterien des Howey-Tests nicht erfüllten, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Anleger das Eigentum an seinen Kryptowährungen behält und somit kein Geldaustausch stattfindet. Dieses Merkmal erweist sich somit als weitaus weniger riskant als das Lending, unter anderem und insbesondere auf zentralisierten Plattformen, wo das Risiko eines Zahlungsausfalls zu berücksichtigen ist.

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