In den USA haben die Akteure der DeFi einen gewissen Sieg errungen, da eine sie betreffende Steuerregelung aufgehoben wurde. Worum ging es dabei und gibt es Parallelen zu Europa?
Die USA machen eine umstrittene Steuerregelung für DeFi rückgängig
Am Freitag hat die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) eine Entscheidung offiziell bekannt gegeben, die als Sieg für die dezentrale Finanzwirtschaft (DeFi) gilt.
Eine umstrittene Regelung, die Anfang des Jahres in Kraft treten sollte, wurde aufgehoben, nachdem das Repräsentantenhaus und der Senat im März einen Rückzieher gemacht hatten, was schließlich zur Unterzeichnung durch Präsident Donald Trump am 10. April führte. Die umstrittene Steuerregelung verpflichtete bestimmte DeFi-Protokolle, Informationen über ihre Nutzer an die Steuerbehörden weiterzugeben:
Diese Regelung (26 CFR Teil 1), die in Anwendung von Artikel 6045 des Internal Revenue Code erlassen wurde, sollte bestimmte Akteure der dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi) dazu verpflichten, Steuererklärungen als Makler einzureichen und weiterzuleiten. Der endgültige Text sah vor, dass er am 28. Februar 2025 in Kraft treten sollte.
In den Vereinigten Staaten ist das Steuersystem anders als in Frankreich, und eine Transaktion von einer Kryptowährung zu einer anderen gilt als steuerpflichtiges Ereignis, das Kapitalgewinne oder -verluste generiert.
Die Aufhebung der oben genannten Regelung klärt somit den regulatorischen Rahmen in den USA und beschränkt diese Verpflichtung auf zentralisierte Plattformen.
Wie sieht es in Europa aus?
In der Europäischen Union gibt es eine gewisse Parallele zur DAC8-Richtlinie, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird und zur Übermittlung der ersten Berichte ab dem 1. Januar 2027 führen wird.
Tatsächlich richtet sich DAC8 an Reporting Crypto-Asset Service Providers (RCASPs), die den Steuerbehörden Informationen über ihre Kunden wie Kontaktdaten, Wallet-Adressen und alle identifizierbaren Informationen über Kryptotransaktionen zur Verfügung stellen müssen.
Die Herausforderung besteht hier darin, zu definieren, was als RCASPs gilt, was natürlich zentralisierte Krypto-Plattformen umfasst, aber auch bestimmte pseudodezentralisierte Protokolle, wenn sie über eine identifizierbare Einheit verfügen. Dieser letzte Punkt lässt somit eine gewisse Unklarheit bestehen, die eine ganze Reihe von DeFi-Akteuren einschließen könnte.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass diese Überlegungen auf MiCA übertragen werden können. Auch wenn sich deren Texte nicht an DeFi-Akteure richten, besteht hier der Unterschied darin, dass derzeit nur vollständig dezentrale Akteure ausgeschlossen sind.