Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs weist die Steuerüberwachung im Zusammenhang mit Kryptowährungen in Frankreich einige Lücken auf. Auf dem Programm stehen die Meldung selbstverwalteter Wallets und die gezielte Überwachung sozialer Netzwerke. Angesichts der zunehmenden Entführungen von Akteuren aus der Kryptowelt besteht ein offensichtliches Sicherheitsrisiko.
Der Rechnungshof weist auf die steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen hin
Der Rechnungshof ist die wichtigste französische Institution, die für die Kontrolle der öffentlichen Gelder zuständig ist. In diesem Zusammenhang hat er gerade einen Bericht vom Dezember über die notwendigen Korrekturen der „Verzerrungen bei der Vermögensbesteuerung” veröffentlicht.
Das über 200 Seiten starke Dokument enthält ein Kapitel, das sich mit dem heiklen Thema Kryptowährungen befasst, genauer gesagt mit der „Herausforderung der Aufdeckung nicht deklarierter digitaler Vermögenswerte”. Insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnen „in Form von Kapitalerträgen, Vergütungen und Spenden”.
Diese Kapitalerträge betreffen zum größten Teil Menschen in den Dreißigern, mit mehr als 4.000 Steuerhaushalten, die in diesem Bericht aufgeführt sind. Das Problem? Eine als „signifikant“ dargestellte Diskrepanz zwischen den Schätzungen von Chainalysis zu den Kapitalgewinnen französischer Kryptowährungsbesitzer im Jahr 2021, die auf 3,5 Milliarden Euro geschätzt werden, und den Zahlen der DGFiP, die eine Gesamtdeklaration von 400 Millionen Euro unter Einbeziehung von 20.000 Steuerzahlern im gleichen Zeitraum angeben.

Aufgrund dieser Feststellung wurden die Meldepflichten für Inhaber von Kryptowährungen und Krypto-Dienstleister (PSAN) schrittweise verschärft. Allerdings gäbe es laut einigen Punkten dieses Berichts, auf die Henri Gauthier im Netzwerk X hingewiesen hat, noch einige Lücken zu schließen.
Einige Ansätze zur Verbesserung der Kontrolle ihrer Inhaber
Der erste in diesem Bericht hervorgehobene Punkt betrifft das Inkrafttreten der für 2026 geplanten Richtlinie „DAC 8”. Dieser Text verpflichtet die europäischen PSAN, bestimmte Informationen über die über sie abgewickelten Transaktionen an die Steuerbehörden des Mitgliedstaats, dem sie unterstehen, zu melden.
Der Rechnungshof weist jedoch darauf hin, dass diese Anforderung „nicht für in Frankreich ansässige PSAN gilt”. Seiner Meinung nach wäre es daher notwendig, diese Situation zu beheben, indem die Verpflichtungen der französischen PSAN in diesem Bereich an die ihrer europäischen Kollegen angeglichen werden.
Der Bericht weist auch auf sogenannte „regulatorische blinde Flecken” hin, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass bestimmte außereuropäische PSAN mit Sitz in Singapur oder Hongkong überhaupt nicht auf Anfragen der Steuerbehörden reagieren.
Gleichzeitig weist der Rechnungshof ganz klar auf den Mangel an Mitteln hin, die den französischen Steuerbehörden für die Durchführung dieser Kontrollen zur Verfügung stehen, die in den Händen „einiger weniger Experten” liegen. Und das aus gutem Grund, denn „digitale Vermögenswerte sind noch kein eigentlicher Schwerpunkt der Steuerkontrolle”.
Auf dem Programm: Meldung selbst gehosteter Wallets und Überwachung in sozialen Netzwerken
Die wichtigste Empfehlung in diesem Bericht betrifft die Einführung einer „Pflicht zur Meldung des Besitzes selbst gehosteter Krypto-Asset-Wallets an die Steuerbehörden ab einem bestimmten Schwellenwert”.
Ein Verfahren, das laut Henri Gauthier die Angabe der betreffenden Adressen in der Cerfa-Erklärung beinhalten könnte.
Schließlich weist der Rechnungshof darauf hin, dass die Steuerfahndungsbehörde derzeit „ein Experiment durchführt, das es ihr ermöglicht, nicht öffentliche Daten aus sozialen Netzwerken zu nutzen, um nicht gemeldete Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten aufzudecken”.
Eine verstärkte Überwachung, die zahlreiche Probleme mit sich bringt, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der Inhaber von Kryptowährungen, die derzeit einer Zunahme von Entführungen mit Lösegeldforderungen ausgesetzt sind. Denn ihre persönlichen Daten könnten in die falschen Hände geraten, entweder durch einen Hackerangriff oder durch die Komplizenschaft bestimmter Mitglieder der Verwaltung, wie es kürzlich der Fall war.