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Influencer-Gesetz: Gemischter Paritätischer Ausschuss nimmt überarbeiteten Vorschlag einstimmig an

by Patricia

Der Gemischte Paritätische Ausschuss hat den Gesetzesvorschlag über Influencer in Frankreich gebilligt und die Zulassungspflicht als Dienstleister für digitale Vermögenswerte (PSAN) für Unternehmen, die mit Influencern werben möchten, abgeschafft. Der Text muss noch von der Nationalversammlung in einer Abstimmung am 31. Mai gebilligt werden.

Der Gemischte Paritätische Ausschuss einigt sich auf den Gesetzesvorschlag „Influencer „

Hier, am Donnerstag, den 25. Mai, stimmten Senatoren und Abgeordnete in einer gemischten paritätischen Kommission einstimmig für den Gesetzesvorschlag, der die Tätigkeit von Influencern in Frankreich besser regeln soll.

Was das Ökosystem der Kryptowährungen betrifft, können wir diese Entscheidung der Kommission nur begrüßen, da sie sich für den überarbeiteten Text ausgesprochen hat, der flexibler ist als der ursprüngliche Text, der insbesondere von den Unternehmen verlangte, dass sie als Dienstleister für digitale Vermögenswerte (PSANs) zugelassen sind, um die Möglichkeit zu haben, Werbung über Influencer zu nutzen.

Da jedoch derzeit kein Unternehmen in Frankreich eine PSAN-Zulassung besitzt (etwa 50 Unternehmen besitzen bestenfalls eine Registrierung), verlangt der geänderte Text nun, dass sich Unternehmen, die diese Art der Werbung nutzen möchten, bei der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) als PSAN registrieren lassen.

Arthur Delaporte, der den Text zusammen mit dem Abgeordneten Stéphane Vojetta entworfen hat, erklärte zum Thema Kryptowährungen Folgendes:

  • „Nur Finanzprodukte und Kryptowährungen von Akteuren, die bei der AMF registriert sind, dürfen beworben werden, immer in einem regulierten Rahmen“;
  • “ Die Kontrollmöglichkeiten der Beamten der DGCCRF [Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des fraudes, Anm. d. Ü.] oder der AMF werden gestärkt;
  • “ Die Tätigkeit der kommerziellen Einflussnahme muss Gegenstand eines schriftlichen Vertrags sein, sobald der kumulierte Wert der Vergütung oder der geldwerten Vorteile einen per Dekret festgelegten Schwellenwert überschreitet“.

Und dann?

Um endgültig verabschiedet zu werden, muss der Text noch die endgültige Zustimmung der Abgeordneten bei einer Abstimmung in der Nationalversammlung und im Senat am 31. Mai erhalten. Der genaue Wortlaut des Vorschlags muss noch veröffentlicht werden, obwohl die Grundzüge des Textes bereits bekannt sind.

Der Vorschlag zielt auf einen umfassenderen Rahmen für den Bereich des Influencer-Marketings ab und wird insbesondere die Werbung für Schönheitsoperationen und -medizin, den Verzicht auf therapeutische Maßnahmen, strengere Regeln für die Werbung für medizinische Produkte und das Verbot der Werbung für nikotinhaltige Produkte verbieten.

Auch Minderjährige werden durch den Vorschlag besser geschützt, da es Werbetreibenden künftig verboten ist, an Minderjährige gerichtete Werbung für Glücksspiele, Sportwetten und Abonnements für Prognosen zu machen.

Zu diesem Zweck enthält der Gesetzentwurf auch abschreckende Sanktionen. Sollte ein Influencer versuchen, seine Geschäftstätigkeit zu verschleiern oder sich nicht an das Gesetz halten, könnte er mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 300.000 € bestraft werden.

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