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Meldung selbst gehosteter Wallets, Überwachung sozialer Netzwerke … die Finanzbehörden rüsten sich

by Tim

Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs weist die steuerliche Überwachung im Zusammenhang mit Kryptowährungen in Frankreich offenbar einige Lücken auf. Auf dem Programm stehen: die Meldung selbst gehosteter Wallets und eine gezielte Überwachung in sozialen Netzwerken. Angesichts der zunehmenden Entführungen von Akteuren aus der Kryptobranche besteht ein offensichtliches Sicherheitsrisiko.

Der Rechnungshof weist auf die steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen hin

Der Rechnungshof ist die wichtigste französische Institution, die für die Kontrolle öffentlicher Gelder zuständig ist. In diesem Zusammenhang hat er gerade einen Bericht vom Dezember über die notwendigen Korrekturen bei den „Verzerrungen bei der Vermögensbesteuerung“ veröffentlicht.

Ein über 200 Seiten starkes Dokument, in dem ein Kapitel dem heiklen Thema der Kryptowährungen gewidmet ist, genauer gesagt der „Herausforderung der Aufdeckung nicht gemeldeter digitaler Vermögenswerte“. Insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnen, die „in Form von Kapitalgewinnen, Vergütungen und Spenden“ erzielt wurden.

Diese Kapitalgewinne betreffen zum größten Teil Menschen in den Dreißigern, wobei in diesem Bericht mehr als 4.000 Steuerhaushalte aufgeführt sind. Das Problem? Eine als „erheblich“ bezeichnete Diskrepanz zwischen den Schätzungen von Chainalysis zu den Kapitalgewinnen französischer Kryptowährungsbesitzer im Jahr 2021, die auf 3,5 Milliarden Euro geschätzt werden, und den Zahlen der DGFiP, die für denselben Zeitraum eine Gesamtmeldung von 400 Millionen Euro unter Einbeziehung von 20.000 Steuerzahlern angeben.

Kapitalgewinne aus digitalen Vermögenswerten nach Alter

Kapitalgewinne aus digitalen Vermögenswerten nach Alter

Aufgrund dieser Feststellung wurden die Meldepflichten für Inhaber von Kryptowährungen und Krypto-Dienstleister (PSAN) schrittweise verschärft. Allerdings gäbe es laut einigen Punkten dieses Berichts, auf die Henri Gauthier im Netzwerk X hingewiesen hat, noch einige Lücken zu schließen.

Einige Ansätze zur Verbesserung der Kontrolle über deren Inhaber

Der erste in diesem Bericht hervorgehobene Punkt betrifft das für 2026 geplante Inkrafttreten der Richtlinie „DAC 8“. Dieser Text verpflichtet europäische PSAN dazu, bestimmte Informationen zu den über sie abgewickelten Transaktionen an die Steuerbehörden des Mitgliedstaats zu melden, dem sie unterstehen.

Der Rechnungshof weist jedoch darauf hin, dass diese Anforderung „  nicht für in Frankreich ansässige PSANs gelten wird“. Seiner Ansicht nach wäre es daher notwendig, diese Situation zu beheben, indem die Verpflichtungen der französischen PSANs in diesem Bereich an die ihrer europäischen Pendants angeglichen werden.

Der Bericht weist zudem auf sogenannte regulatorische „blinde Flecken“ hin, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass bestimmte außereuropäische PSAN mit Sitz in Singapur oder Hongkong den Anfragen der Steuerbehörde überhaupt nicht nachkommen.

Gleichzeitig weist der Rechnungshof sehr deutlich auf den Mangel an Ressourcen hin, die den französischen Steuerbehörden zur Durchführung dieser Kontrollen zur Verfügung stehen, da diese in den Händen „weniger Experten“ liegen. Und das aus gutem Grund: „Digitale Vermögenswerte stellen noch keinen eigentlichen Schwerpunkt der Steuerprüfung dar.“

Auf dem Programm: Meldung selbstverwalteter Wallets und Überwachung in sozialen Netzwerken

Die wichtigste Empfehlung dieses Berichts betrifft die Einführung einer „Meldepflicht gegenüber der Steuerbehörde hinsichtlich des Besitzes selbstverwalteter Krypto-Asset-Wallets ab einem festgelegten Schwellenwert“.

Ein Verfahren, das laut Henri Gauthier die Angabe der betreffenden Adressen in der Cerfa-Erklärung beinhalten könnte.

Schließlich weist der Rechnungshof darauf hin, dass die Direktion für Steuerermittlungen derzeit „ein Pilotprojekt durchführt, das es ihr ermöglicht, nicht öffentliche Daten aus sozialen Netzwerken zu nutzen, um nicht gemeldete Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten aufzudecken“.

Eine verstärkte Überwachung, die zahlreiche Probleme mit sich bringt, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit für Kryptowährungsbesitzer, die derzeit einer Zunahme von Lösegeldforderungen ausgesetzt sind. Tatsächlich könnten ihre personenbezogenen Daten in die falschen Hände geraten, sei es durch einen Hackerangriff oder durch die Komplizenschaft bestimmter Verwaltungsmitarbeiter, wie dies kürzlich der Fall war.

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