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Frankreich: Der Senat nimmt den vom Wirtschaftsausschuss geförderten Gesetzesvorschlag zu Influencern an.

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Gestern Abend wurde der Gesetzesvorschlag zum Thema Influencer vom Senat angenommen. Im Vergleich zu der zuvor von der Nationalversammlung vorangetriebenen Version gab es deutliche Erleichterungen: Unternehmen, die im Bereich der Krypto-Assets tätig sind, können für ihre Aktivitäten werben, ohne notwendigerweise eine PSAN-Zulassung zu besitzen, lediglich eine Registrierung ist vorgeschrieben. In Kürze wird ein paritätischer Ausschuss zwischen den beiden Kammern gebildet, um einen gemeinsamen Gesetzestext zu erarbeiten.

Der Senat verschlankt den Gesetzentwurf

Gestern Abend haben die Senatoren in erster Lesung den Gesetzesvorschlag zur Regulierung der Tätigkeit von Influencern angenommen. Die Abgeordneten nahmen insbesondere Änderungen zugunsten von Unternehmen auf, die als Dienstleister für digitale Vermögenswerte (PSAN) registriert sind, und folgten damit der Position des Wirtschaftsausschusses, wie Adan (Association pour le développement des actifs numériques) betont:

Zur Erinnerung: Ein Teil dieser Vorschriften zielt direkt auf das französische Krypto-Ökosystem ab: Ende März hatten sich die Abgeordneten der Nationalversammlung für ein Verbot von Werbehandlungen durch Influencer für Unternehmen ohne PSAN-Zulassung ausgesprochen.

Allerdings wird auf ein Problem hingewiesen: Die Finanzmarktbehörde (AMF) ist nicht in der Lage, Unternehmen, die sich an Aktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Assets beteiligen, die PSAN-Zulassung zu erteilen. Diese sind nämlich nicht in der Lage, eine Berufshaftpflichtversicherung zu beschaffen, die eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung ist.

So hat sich der Senat, nachdem er die Stimmen der verschiedenen Akteure des Sektors gehört hatte, für einen flexibleren Gesetzesvorschlag ausgesprochen: Die PSAN-Zulassung ist nicht als obligatorisch vorgesehen, lediglich für Unternehmen, die Werbemaßnahmen durchführen, wird eine Registrierung erforderlich sein.

Demnächst werden die Diskussionen von einer gemischten paritätischen Kommission durchgeführt, damit die beiden Kammern, die Nationalversammlung und der Senat, einen Kompromiss zu diesem Gesetzestext finden können.

Gestern äußerten sich die Akteure des französischen Web3-Ökosystems in den Spalten von TCN zu ihren Bedenken bezüglich des von der Nationalversammlung geförderten Textes, begrüßten jedoch die vom Senat vorgeschlagenen Lockerungen.

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