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Argentinische Regierung beginnt mit der Besteuerung von Kryptowährungen

by Thomas

Neue Regeln wurden eingeführt, die es der argentinischen Regierung ermöglichen, Transaktionen mit Kryptowährungen zu besteuern.

Kryptowährungstransaktionen unterliegen nun den Steuergesetzen in Argentinien, wie die Buenos Aires Times berichtet.

Die argentinische Regierung hat gestern ein Dekret veröffentlicht, das bedeutet, dass Krypto-Transaktionen nun den Steuergesetzen des Landes für Kredite und Schulden unterliegen.

Das Dekret zielt Berichten zufolge darauf ab, die Steuerbefreiungen, die Drittanbietern von Zahlungsdiensten gewährt werden, zu klären und zu begrenzen. Die neuen Regeln bestätigen auch, dass Krypto-Transaktionen nun eine steuerpflichtige Aktivität sind.

„Die in diesem Dekret und in anderen Verordnungen ähnlicher Art vorgesehenen Steuerbefreiungen gelten nicht in den Fällen, in denen die Geldbewegungen mit dem Kauf, dem Verkauf, dem Austausch, der Vermittlung und/oder anderen Transaktionen mit Kryptoassets verbunden sind“, so die Regierung.

Früher waren Krypto-Transaktionen zwischen Privatpersonen von der Steuer befreit und wurden wie einfache Bargeldtransaktionen behandelt.

Wie gehen andere Länder mit Krypto und Steuern um?

Es gibt keine globale Vereinbarung darüber, wie Regierungen mit Kryptowährungen umgehen sollten, aber es gibt mehrere Länder, die Kryptogewinne einfach nicht besteuern.

Ein solches Beispiel ist Weißrussland, das im März 2018 ein Gesetz einführte, das Kryptowährungsaktivitäten im Land legalisierte. Krypto-Investitionen gelten als „persönliche Investitionen“ und sind daher von der Steuer befreit.

In Malaysia sind Kryptowährungstransaktionen ebenfalls steuerfrei, da die Regierung sie nicht als Vermögenswerte oder gesetzliches Zahlungsmittel anerkennt. Gewinne aus dem aktiven Krypto-Handel können jedoch als Einnahmen betrachtet werden und sind daher möglicherweise später steuerpflichtig.

In Portugal sind Erlöse aus dem Verkauf von Kryptowährungen durch Privatpersonen seit 2018 von der Steuer befreit. Der Handel mit Kryptowährungen wird auch nicht als Kapitalerträge betrachtet, was bedeutet, dass der Kryptohandel auch einem Steuersatz von 28 % entgeht.

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